Zu den häufigsten Krebserkrankungen bei Frauen gehören Gebärmutterhalskrebs und Brustkrebs. Beide Erkrankungen können mithilfe einer gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung frühzeitig erkannt und behandelt werden. Den Kern der jährlichen Krebsvorsorge bilden die genaue Untersuchung des Genitalbereichs und die Beratung der Patientin. Die gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen beinhalten je nach Altersgruppe verschiedene weitere Untersuchungsleistungen. Mithilfe der Krebsfrüherkennungsuntersuchungen sollen Krebsvorstufen und bösartige Tumoren rechtzeitig erkannt und behandelt werden. In meiner Praxis in Dresden biete ich zudem weitere Vorsorgemaßnahmen an, die Patientinnen freiwillig wählen können.

     

    Die jährliche Krebsfrüherkennung in der Gynäkologie

    Ab dem 20. Lebensjahr haben Patientinnen Anspruch auf die jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung. Gestaffelt nach dem Alter beinhaltet sie verschiedene Leistungen. Patientinnen können zwischen dem 20. und dem 34. Lebensjahr einmal pro Jahr den sogenannten PAP-Test wahrnehmen. Der Abstrich des Gebärmutterhalses zeigt, ob veränderte Zellen vorliegen, die ein Krebsrisiko darstellen. Zudem werden Gebärmutter und Eierstöcke vom Arzt abgetastet. Teil der gynäkologischen Untersuchung ist selbstverständlich auch ein umfassendes und gezieltes Anamnesegespräch, das eventuelle Beschwerden der Patientin erfragt.

    Ab dem 30. Lebensjahr schließt die jährliche Krebsvorsorge auch ein Abtasten der Brüste mit ein. Zudem erhalten die Patientinnen Hinweise und Anleitungen, wie sie selbstständig zu Hause ihre Brustdrüsen und Lymphknoten ertasten und eventuelle Veränderungen feststellen können.

    Bei Frauen ab dem 35. Lebensjahr findet alle drei Jahre die sogenannte Ko-Testung statt. Hierbei wird der PAP-Test mit einem Test auf humane Papillomaviren (HPV) verknüpft.

    Ab dem 50. Lebensjahr findet ein Screening des Brustbereichs statt (Mammografie). Die Röntgenuntersuchung gibt Aufschluss über eventuelle Gewebeveränderungen. Bis zum 70. Lebensjahr können Patientinnen diese Untersuchung alle zwei Jahre in Anspruch nehmen. Zudem findet bei Frauen ab 50 eine jährliche Tastuntersuchung des Dickdarms und eine Stuhlprobe statt. Nach dem 55. Lebensjahr besteht zudem die Option einer Darmspiegelung, die alle zehn Jahre wiederholt werden kann.

    Die Kosten für diese Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.

        Frauenarztpraxis

        Johanna Janschek

        Naumannstraße 3
        01309 Dresden

        fon 0351 | 85 03 37 00
        fax 0351 | 85 03 37 01

        mail@frauenarzt-janschek.de
        www.frauenarzt-janschek.de

        Sprechzeiten

         

        Montag 7:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00
        Dienstag 8:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00
        Mittwoch 8:00 – 12:00
        Donnerstag 8:00 – 13:00
        Freitag

        8:00 – 09:00

        Sowie nach Vereinbarung

         

        Freiwillige Zusatzleistungen in der Krebsvorsorge

        Zu den gesetzlichen Vorsorgemaßnahmen biete ich in meiner Praxis individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an, die dabei behilflich sein können, Krebserkrankungen frühzeitig zu erkennen. Im persönlichen Beratungsgespräch informiere ich Sie gern darüber, welche freiwilligen Eigenleistungen bestehen und sich in Ihrem Fall anbieten können. Vor allem für die eigene Gewissheit und Sicherheit entscheiden sich einige meiner Patientinnen dazu, die Zusatzleistungen wahrzunehmen.

        1. HPV-Test

        Vor dem 35. Lebensjahr ist der Test auf Papillomaviren eine Eigenleistung, die die Patientinnen selbst tragen müssen, sofern keine Auffälligkeiten vorliegen. Es gibt eine Vielzahl von humanen Papillomaviren und im Laufe des Lebens infiziert sich fast jeder Mensch einmal mit ihnen. In den meisten Fällen verschwinden sie von selbst wieder. Während einige HPV harmlose Zellveränderungen (z. B. Warzen) hervorrufen, können andere wiederum das Risiko für bestimmte Krebsarten erhöhen und beispielsweise Krebs am Gebärmuttermund auslösen. Die Viren werden hauptsächlich auf sexuellem Wege übertragen. Im Jugendalter können sich junge Mädchen gegen HPV impfen lassen. Die Impfung biete ich in meiner Praxis ebenfalls an.

        2. Ultraschalluntersuchungen des Beckens

        Die Sonografie (Ultraschall) des Beckens untersucht eventuelle Veränderungen an Gebärmutter und Eierstöcken, bevor sie Beschwerden verursachen. Sollten bereits verdächtige Symptome bestehen, zahlen häufig die Krankenkassen für die Untersuchung, andernfalls tragen die Patientinnen die Kosten selbst.

        3. Ultraschall der Brust

        Röntgen- und Ultraschallaufnahmen des Brustgewebes sind erst ab dem 50. Lebensjahr Teil der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen. Möchten Patientinnen vorab das Gewebe auf potenzielle Risiken abklären lassen, kann eine Ultraschalluntersuchung (Sonografie) in meiner Praxis erfolgen. Diese Sonografie stellt eine IGeL-Leistung dar. Sie eignet sich vor allem, um zystische Veränderungen und unklare Befunde näher zu untersuchen.

        4. Urintest auf Harnblasenkrebs

        Bei einem erhöhten Risiko für Harnblasenkrebs (z. B. bei beruflichen Tätigkeiten mit entsprechenden Chemikalien) sollten Frauen einmal jährlich einen Urintest durchführen lassen. Der Test zeigt an, ob sich Eiweiße im Urin befinden, die von den Krebszellen produziert werden. Somit lässt sich eine Erkrankung sehr früh feststellen.

        5. Stuhltest auf Darmkrebs

        Ab dem 50. Lebensjahr ist der Stuhltest ein Teil der Vorsorgeuntersuchung. Für Patientinnen, die vorab eine Abklärung haben möchten, kann der Test als freiwillige Eigenleistung erfolgen.

         

        Die Krebsnachsorge

        Mit der Diagnose Krebs verändert sich das Leben meist gravierend. Patientinnen müssen sich zunächst auf die Veränderungen einstellen und bestimmte Gewohnheiten und Abläufe anpassen. Nach der Primärbehandlung (z. B. Operation, Chemotherapie, Strahlentherapie) wird eine regelmäßige und sorgfältige Nachsorge empfohlen. In meiner Praxis besteht sie aus einer gründlichen körperlichen Untersuchung der Patientinnen, um erneute Zellveränderungen auszuschließen beziehungsweise frühzeitig zu erkennen. Mit viel Verständnis und Einfühlungsvermögen stehe ich Ihnen während der gesamten Behandlungszeit zur Seite.

        Bei Bedarf kann die Untersuchung durch Ultraschall, die Verschreibung von Medikamenten sowie Behandlungsmaßnahmen zur Linderung von Nebenwirkungen der Krebstherapie ergänzt werden. Jeder Behandlungsplan ist hierbei ganz individuell und wird von mir an Sie angepasst. Falls es erforderlich ist, trete ich bei spezifischen Fragestellungen mit den onkologischen Experten und Kollegen des Fachgebiets in Kontakt und leite weiterführende bildgebende diagnostische Verfahren bei den jeweiligen Spezialisten ein.

        In vertrauensvoller Atmosphäre können Sie ganz offen mit mir über Ihre Erfahrungen, Erlebnisse und Ängste im Zusammenhang mit der Krebserkrankung sprechen.

        Ihr Beratungstermin in der Praxis Dr. Janschek

        Mit einer regelmäßigen Krebsvorsorge können eventuelle Zellmutationen rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Dadurch besteht in der Regel eine gute bis sehr gute Prognose. In meiner Praxis biete ich Ihnen neben der allgemeinen Anamnese und Beratung auch die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen sowie Zusatzuntersuchungen an. Sollten Sie sich bereits in einer Krebstherapie befinden, stehe ich Ihnen hinsichtlich der Nachsorge zur Seite und informiere Sie gern über mögliche weitere Behandlungsmaßnahmen, um beispielsweise unliebsame Nebenwirkungen der Tumortherapie zu reduzieren.

        Falls Sie weitere Fragen zur Krebsvorsorge in Dresden haben, können Sie Ihren individuellen Beratungstermin telefonisch unter 0351 – 85 03 37 00 mit mir und meinem Team vereinbaren. Zudem können Sie uns per E-Mail erreichen oder die Online-Terminvereinbarung nutzen.

         

        Dr. med. Johanna Janschek

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