Die Schwangerschaft ist eine Zeit vieler Umstellungen, Veränderungen und freudiger Erwartungen. Für die Gesundheit und Sicherheit von Mutter und Kind finden in meiner Praxis regelmäßig Untersuchungen und Kontrolltermine statt. Neben der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge umfasst mein Leistungsspektrum noch weitere Zusatzleistungen der modernen Diagnostik und Therapie, um eventuelle Gefährdungen und Veränderungen zu untersuchen und zu überwachen. Ziel der einzelnen Maßnahmen ist es, Risiken und Erkrankungen auszuschließen beziehungsweise frühzeitig zu erkennen, um gezielt und möglichst schonend dagegen vorzugehen. In einem persönlichen Gespräch in meiner Praxis in Dresden kläre ich Sie gern über die jeweiligen Untersuchungen auf und informiere Sie auf Wunsch über die verschiedenen unterstützenden Therapien während der Schwangerschaft.

Gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere

Zu den gesetzlichen Mutterschaftsrichtlinien gehören verschiedene medizinische Leistungen, die werdende Mütter in Anspruch nehmen können. Das Vorsorgeprogramm begleitet Mutter und Kind während der gesamten Schwangerschaftszeit und darüber hinaus, um Schwangerschaftsrisiken so früh wie möglich zu erkennen und weitere Folgen zu vermeiden. Nach der Feststellung der Schwangerschaft sollte sich die erste Untersuchung schnellstmöglich anschließen.

Die gesetzliche Mutterschaftsvorsorge (Schwangerenvorsorge) umfasst unter anderem folgende Angebote:

1. Frauenärztliche Untersuchung

Zu Beginn der Schwangerschaft finden die Untersuchungen bei Ihrem Gynäkologen alle vier Wochen statt. Je nach Schwangerschaftsverlauf werden die Intervalle zum späteren Zeitpunkt angepasst. In den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten finden die Termine etwa alle 14 Tage statt.

 Bei der Erstuntersuchung steht vor allem eine gründliche Anamnese und Beratung der Patientin im Fokus des Gesprächs. Des Weiteren nimmt der Arzt eine gründliche Untersuchung der Scheide und der Gebärmutter vor. Ein Urintest kontrolliert, ob eine Chlamydieninfektion vorliegt. Weitere Untersuchungen, die bei den Vorsorgeterminen vorgenommen werden, beinhalten Blutdruckmessung, Hämoglobinbestimmung und Gewichtskontrollen.

2. Blutuntersuchung

Zunächst werden Blutgruppe und Rhesusfaktor von Ihnen und Ihrem Kind festgehalten sowie ein Antikörpertest durchgeführt, um eine Blutgruppenunverträglichkeit ausschließen beziehungsweise frühzeitig feststellen zu können. Zwischen der 24. und der 28. Schwangerschaftswoche (SSW) wird dieser Antikörpertest wiederholt. Weitere Bestandteile der gesetzlichen Schwangerenvorsorge sind ein Suchtest auf Geschlechtskrankheiten und eine Röteln-Antikörperbestimmung. Nach der 32. Schwangerschaftswoche wird eine weitere Blutprobe entnommen, um sie auf eine Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus zu prüfen, da es bei einer bestehenden Infektion bei der Geburt zur Ansteckung des Kindes kommen kann.

3. Ultraschalluntersuchung

Während der Schwangerschaft erfolgen insgesamt drei Ultraschalluntersuchungen (Screenings) bei Ihrem Gynäkologen. Sie dienen dazu, die kindliche Entwicklung zu kontrollieren. Sie finden für gewöhnlich zwischen der 9. und 12. SSW, der 19. und 22. SSW sowie der 29. und 32. SSW statt. Anhand der Ergebnisse der Ultraschalluntersuchungen können eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes bemerkt und gegebenenfalls entsprechende Therapien eingeleitet werden. Bei einem Verdacht stehen im Rahmen der gesetzlichen Mutterschaftsrichtlinien weitere medizinische Untersuchungen zur Wahl.

 Da die gesetzliche Schwangerenvorsorge eine umfangreiche Palette an verschiedenen Leistungen und Untersuchungen umfasst, kann an dieser Stelle nicht im Detail darauf eingegangen werden. Gern informiere ich Sie in einem persönlichen Gespräch in meiner Praxis, welche Untersuchungen zu welchem Zeitpunkt vorgesehen sind und was bei diesen Terminen im Einzelnen passiert.

      Frauenarztpraxis

      Johanna Janschek

      Naumannstraße 3
      01309 Dresden

      fon 0351 | 85 03 37 00
      fax 0351 | 85 03 37 01

      mail@frauenarzt-janschek.de
      www.frauenarzt-janschek.de

      Sprechzeiten

       

      Montag 7:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00
      Dienstag 8:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00
      Mittwoch 8:00 – 12:00
      Donnerstag 8:00 – 13:00
      Freitag

      8:00 – 09:00

      Sowie nach Vereinbarung

       

      Individuelle Gesundheitsleistungen in der Schwangerschaft

      Die individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sind zusätzliche nützliche und medizinisch sinnvolle Untersuchungen, die auf Wunsch der Patientin vorgenommen werden. Sie sind nicht Teil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge, sodass die anfallenden Kosten von der Patientin selbst zu tragen sind. Folgende Untersuchungen und Therapien können bei der Schwangerenvorsorge empfehlenswert und nützlich sein:

      1. Test auf Toxoplasmose

      Toxoplasmose ist eine häufige Infektionserkrankung, die vor allem Katzen befällt. Nach der Erstinfektion entwickeln die meisten Tiere eine lebenslange Immunität gegen den Erreger. Bei Menschen verläuft die Erkrankung meist symptomlos. Nach der Erstinfektion sind auch Menschen in der Regel immun gegen den Erreger. Liegt eine Immunschwäche vor, kann eine Toxoplasmose-Infektion zu grippeähnlichen Beschwerden führen.

      Die Verbreitung ist vor allem durch den Kontakt mit Katzenkot, mit rohen Fleisch- und Wurstwaren sowie mit infiziertem Erdreich oder Sand möglich. Viele schwangere Frauen hatten in ihrem Leben bereits unbemerkt Kontakt mit dem Erreger und haben eine Immunität entwickelt, die auch das ungeborene Kind schützt. Eine Erstinfektion während der Schwangerschaft kann hingegen sehr gefährlich für das Kind werden.

      Mit einem Bluttest kann nachgewiesen werden, ob die Mutter bereits immun gegen den Toxoplasmose-Erreger ist.

      2. Untersuchung auf B-Streptokokken

      Bis zu 35 Prozent aller schwangeren Frauen tragen unwissentlich und symptomlos Streptokokken der Gruppe B (GBS) in sich. Während der Geburt kann es zur Ansteckung des Kindes kommen. Zu den möglichen schweren Folgen für das Neugeborene gehören Lungen- und Hirnhautentzündungen.

      Mithilfe eines Abstriches wird untersucht, ob die Mutter sich mit dem Erreger infiziert hat. Fällt der Test positiv aus, wird der Mutter bei der Geburt eine Antibiotika-Infusion gegeben, die verhindert, dass sich das Kind ansteckt.

      3. Test auf Parvovirus B19 (Ringelröteln)

      Ringelröteln zählen zu den klassischen Kinderkrankheiten wie Windpocken. Erwachsene können jedoch ebenso an Ringelröteln erkranken. Ihren Namen verdankt die Krankheit dem girlandenförmigen Ausschlag, den sie um Arme und Beine entwickelt. Etwa 60 bis 70 Prozent der Menschen machen die Erkrankung als Kind oder Jugendlicher durch und sind anschließend immun gegen den Erreger. Kommt es in der Schwangerschaft zu einer Infektion mit dem Parvovirus B19, kann das zu schweren Komplikationen führen.

      Über eine kleine Blutprobe wird im Labor getestet, ob die entsprechenden Antikörper im Blut vorhanden sind und die Patientin demnach immun ist. Ohne einen begründeten Verdacht ist der Test eine Eigenleistung, die die Patientin selbst zahlen muss.

      4. Test auf Cytomegalie

      Cytomegalie (auch Zytomegalie) ist eine Infektionskrankheit, die das Cytomegalievirus (CMV) verursacht. Es zählt zu den Herpesviren. Wie andere Herpesviren verbleibt auch das CMV nach einer Infektion ein Leben lang im Körper und wird durch das Immunsystem kontrolliert. Es befindet sich dann in einer Art Schlafzustand, kann aber durch verschiedene Faktoren reaktiviert werden (z. B. geschwächtes Immunsystem). Bei einer Schwangerschaft kann das Virus auf das Kind übertragen werden. Eine Reaktivierung des Virus verläuft in der Regel harmlos. Bei der Erstinfektion während der Schwangerschaft kann es hingegen zu schweren Folgen für das ungeborene Kind kommen.

      Über eine Blutprobe wird untersucht, ob sich das CMV bereits im Körper befindet und die Patientin somit vor einer Erstansteckung während der Schwangerschaft geschützt ist.

      5. Test auf Varizellen (Windpocken)

      Windpocken (Varizellen) und Gürtelrose (Herpes Zoster) werden durch das gleiche Virus ausgelöst: das Varizella-Zoster-Virus. Der Großteil der Menschen hat im Kindesalter bereits eine Windpocken-Erkrankung durchgemacht und ist somit immun gegen einen weiteren Ausbruch. An Gürtelrose können hingegen nur Menschen erkranken, die bereits Windpocken hatten.

      Kommt es in der Schwangerschaft zu Windpocken, kann das gefährliche Auswirkungen für das ungeborene Kind bedeuten – eine Gürtelrosen-Erkrankung birgt hingegen keine Risiken für das Kind. Ist sich die Patientin nicht sicher, ob sie im Kindesalter Windpocken hatte, lässt sich per Bluttest ermitteln, ob die bestimmten Antikörper im Blut vorliegen und die Patientin somit immun ist.

      6. Oraler Glukosetoleranztest 75g (75g oGTT)

      Insbesondere in der zweiten Schwangerschaftshälfte werden Hormone produziert, die die Wirkung von Insulin herabsetzen und so die Entstehung eines Schwangerschaftsdiabetes begünstigen können. Zwischen der 24. und der 28. SSW wird daher zu einem Blutzuckerbelastungstest geraten. In den Mutterschaftsrichtlinien ist hierbei der einfache Test (Glukosetoleranztest 50g) vorgesehen. Der orale Glukosetoleranztest 75g ist eine individuelle Gesundheitsleistung, die nicht von den Krankenkassen gezahlt wird, jedoch zuverlässigere Ergebnisse erzielt als der einfache Test.

      7. Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen

      Im Rahmen der gesetzlichen Mutterschaftsrichtlinien sind drei Ultraschallaufnahmen während der Schwangerschaft vorgesehen. Möchten die Eltern gern weitere Aufnahmen und Untersuchungen vornehmen lassen, sind diese als Zusatzleistungen zu verbuchen.

      8. Kontrolle der Schilddrüsenwerte

      Schilddrüsenhormone sind für das ungeborene Kind sehr wichtig. Um eine Unterversorgung auszuschließen beziehungsweise frühzeitig zu erkennen und dagegen vorzugehen, kann eine freiwillige Blutuntersuchung stattfinden. Der Test kontrolliert die Konzentration der Hormone im Blut.

      Welche weiteren Leistungen in meiner Praxis angeboten werden, erläutere ich Ihnen gern bei einem persönlichen Gespräch zu Ihrer Schwangerenvorsorge. Nach einer ausführlichen Beratung entscheiden Sie selbst, welche Maßnahmen Sie in Anspruch nehmen möchten.

      Einen Termin zur Mutterschaftsvorsorge in Dresden können Sie ganz einfach mit mir oder meinem Praxisteam vereinbaren. Sie erreichen uns telefonisch unter 0351 – 85 03 37 00 oder Sie nutzen unsere Online-Terminbuchung.

       

       

      Dr. med. Johanna Janschek

      Naumannstraße 3
      01309 Dresden
      fon 0351 | 85 03 37 00
      fax 0351 | 85 03 37 01
      mail@frauenarzt-janschek.de
      www.frauenarzt-janschek.de

      Google Maps

      Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
      Mehr erfahren

      Karte laden